Gerade noch erfreuten wir uns sommerlicher Temperaturen, jetzt heißt es Wintermäntel, Hauben und Fäustlinge auspacken – der Winter kommt, und mit ihm einige unangenehme Pflichten und Obliegenheiten für Hausbesitzer.
Gerade bei Temperaturen rund um den Nullpunkt ist es wichtig, die Obliegenheiten in der Haushalts- und Eigenheimversicherung zu beachten.Weil zugefrorene wasserführende Leitungen aufspringen können, sollte man darauf achten, dass diese bei Minusgraden kein Wasser mehr führen. Wasser- und Heizungsleitungen können bei starkem Frost auch innerhalb eines Gebäudes einfrieren. Oft überschätzen Hauseigentümer die Wirkung der Wärmedämmung.
Dachrinnen sollten von Herbstlaub befreit werden, damit Regen- und Schmelzwasser richtig abfließen kann. Bei verschmutzten Wasserabläufen besteht die Gefahr, dass Wasser in das Mauerwerk eindringt und zu Schäden an der Fassade führt.
72-Stunden Regel
Wenn ein Gebäude länger als 72 Stunden von allen Bewohnern verlassen wird, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren und geeignete Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen. Nur dann wird die Haushalts- oder Leitungswasserversicherung in einem Schadensfall auch die vereinbarte Leistung erbringen.
Räumpflichten auch bei Abwesenheit
Nach der Straßenverkehrsordnung sind Eigentümer von Häusern und Grundstücken im Ortsgebiet verpflichtet, den Gehsteig vor ihrem Haus in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee zu befreien – und falls notwendig – auch zu streuen. Eine Ortsabwesenheit stellt keine Entschuldigung für diese Anrainerpflicht dar. Es ist daher zum Beispiel im Falle eines Schiurlaubes dringend zu empfehlen, diese Schneeräumpflichten einer geeigneten Person zu übertragen. Selbst wenn kein Gehsteig vorhanden ist, wird die Schneeräumung vorgeschrieben. Kommen Eigentümer ihren Pflichten nicht nach, drohen Geldstrafen und im Schadensfall enorme Kosten für Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen.
Ob Ihr trautes Heim optimal gegen die Gefahren der kalten Jahreszeit versichert ist, kann ich als unabhängiger Versicherungsmakler gerne unverbindlich überprüfen.
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