Ungefähr 70.000 Wildtiere überleben in Österreich jedes Jahr die Kollision mit einem Fahrzeug nicht, das bedeutet einen Wildschaden alle 7 Minuten!

In den Morgenstunden und abends sind Wildtiere am aktivsten. Die gewaltigen Kräfte, die bei einer Kollision mit Wild auf das Fahrzeug einwirken, werden häufig unterschätzt: So beträgt das Aufprallgewicht eines Rehs 800 kg!

Wenn ein Zusammenstoß mit einem Wildtier unvermeidlich ist, sollte stark gebremst und das Lenkrad gut festgehalten werden. Ein Ausweichmanöver ist nicht zu empfehlen, es ist weitaus riskanter als ein Zusammenstoß mit dem Tier.

Nach dem Unfall muss die Gefahrenstelle unverzüglich abgesichert und die Exekutive verständigt werden.
Die Nichtmeldung eines Sachschadens ist strafbar, nach § 4 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung besteht unverzügliche Verständigungspflicht, auch bei einem Wildschaden. Wer einen Wildschaden nicht meldet, riskiert daher ein Verfahren wegen Fahrerflucht.

Wirklich umfassenden Versicherungsschutz bei einem Wildunfall bietet nur eine Vollkaskoversicherung, sie deckt auch nach einem selbst verschuldeten Unfall die Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug, sofern der Unfall nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Unfälle mit Haarwild sind zwar sowohl in der Vollkasko- als auch in der Teilkaskoversicherung gedeckt, weicht der Unfalllenker allerdings einem Wildtier aus und prallt dabei beispielsweise gegen einen Baum, hat er aus einer Teilkaskoversicherung keinen Versicherungsschutz.

Auch eine Vollbremsung ist nicht in jedem Fall ratsam. Wer beispielsweise wegen eines Hasen oder eines Marders voll auf die Bremse tritt und dadurch einen Auffahrunfall provoziert, dem kann laut Straßenverkehrsordnung ein Mitverschulden angelastet werden. Gerechtfertigt ist eine Vollbremsung hingegen bei drohender Kollision mit einem großen Wildtier, wie etwa einem Reh, einem Hirsch oder einem Wildschwein.