Handy am Steuer
Nach dem Gesetz ist dem Lenker eines KFZ während des Fahrens das Telefonieren ohne Freisprech-Einrichtung verboten. Es ist zwar lediglich die Gesprächsführung ohne Freisprecheinrichtung untersagt, der Verwaltungs-gerichtshof hat jedoch festgestellt, dass es nicht darauf ankommt, ob man tatsächlich telefoniert oder nicht. Denn laut Meinung der Höchstrichter lenkt schon das Halten eines Handys während der Fahrt vom Verkehrsgeschehen ab
Auch Rechtsschutz-Experten meinen, dass jegliche Verwendung des Handys ohne Freisprech-Einrichtung verboten sein und es auf jeden Fall kostengünstiger ist, ein diesbezügliches Organstrafmandat sofort zu bezahlen …

Vorrang-Regelung bei Einkaufszentren
Da in den seltensten Fällen bis überhaupt nie die Parkplätze diverser Einkaufszentren mit Vorrangschildern oder ähnlichem ausgestattet sind, gilt hier auf jeden Fall die Straßenverkehrsordnung (den Hinweis darauf gibt es dann sehr wohl und sehr häufig), also hat der von rechts Kommende Vorrang.
Das gilt insbesondere z.B. auch dann, wenn es quasi eine „Hauptstraße“ gibt, in welche die kleineren Gassen mit Parkplätzen seitlich einmünden. Auch hier hat es bereits Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Blechschäden gegeben, deren Ausgang das bestätigen.