Ab dem 1. Dezember 2019 werden Bewilligungen zur Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer im KFZ-Zulassungssystem zentral verwaltet. Das Ansuchen ist nicht mehr über das Sozialministerium (bzw. die Kfz-Versicherung), sondern über die Zulassungsstellen der Versicherer zu stellen.

Erleichterung bei bereits bestehenden Befreiungen
Besteht für den Kunden bereits eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer, braucht dieser − beispielsweise bei einem Fahrzeugwechsel − kein Neuansuchen mehr zu stellen, denn die Daten sind nun zentral im Zulassungssystem hinterlegt. Der Kunde oder ein bevollmächtigter Vermittler muss bei der Zulassung lediglich die Information über eine bestehende Befreiung bekannt geben.

Ablauf bei Neuansuchen
Neuansuchen werden ab 1. Dezember .2019 bei der Zulassung gestellt und von den Zulassungsstellen elektronisch an das Sozialministerium zur Prüfung weitergeleitet. Das Ansuchen bei der Zulassungsstelle kann auch durch einen Vermittler erfolgen, wenn dieser vom Versicherungsnehmer bevollmächtigt ist. Die Zulassungsstellen übernehmen jedoch keine Dokumente für mögliche Befreiungen und leiten keine Dokumente an Behörden weiter. Die erforderlichen Dokumente für eine Befreiung müssen weiterhin bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

Der Kunde bekommt bei der Zulassung ein Merkblatt ausgehändigt, auf dem sich alle für ihn wichtigen Informationen befinden.

Erleichterung für Menschen mit Behinderung
Kostenlose Jahresvignette 2020 automatisch und digital.
Behindertenpassinhaberinnen und -inhaber haben Anspruch auf eine Gratisvignette (Personen mit einem Parkausweis nicht). Ab dem Jahr 2020 wird diese digital und automatisch zur Verfügung gestellt. Der Versicherungsnehmer braucht keinen Antrag mehr beim Sozialministerium zu stellen.

Unter https://evidenz.asfinag.at kann der Versicherungsnehmer überprüfen, ob sein Kennzeichen sich in der digitalen Vignettendatenbank für 2020 befindet.

Als unabhängiger Versicherungsmakler und Interessensvertreter meiner Kunden übernehme ich selbstverständlich auch weiterhin die komplette Abwicklung für die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und erstelle für Sie einen Vergleich der Topanbieter für Ihre Kfz-Versicherung.