Am 11. November beginnt traditionell die Faschingszeit, zahlreiche Veranstaltungen und Bälle laden zu ausgelassenem Feiern ein. Der Konsum von Alkohol bleibt da nicht aus. Problematisch wird es allerdings für Autofahrer, die sich mit mehr als 0,49 Promille hinters Steuer setzen (bei Führerscheinneulingen (Probeführerscheinbesitzer) schon ab 0,1 Promille). Neben den gesetzlichen Strafen drohen mitunter versicherungsrechtliche Konsequenzen.
Schon in relativ geringen Mengen führt Alkohol dazu, dass die Konzentration sinkt, Reize langsamer verarbeitet werden und damit die Reaktionsgenauigkeit und -geschwindigkeit abnimmt. Bei 0,5 Promille ist die Unfallgefahr bereits doppelt so hoch wie im nüchternen Zustand. Darüber hinaus besteht bei 1,8 Promille ein 30-faches Risiko.
Auf jeden Fall erhöht sich nach dem Konsum von Alkohol auch die Risikobereitschaft. Daher rät das Kuratorium für Verkehrssicherheit dazu, schon vor einer Feier zu überlegen, wie man sicher wieder nach Hause kommt. Hat man erst einmal etwas getrunken, neigt man schneller zur Selbstüberschätzung.
Konsequenzen bei Alkohol am Steuer drohen auch von Versicherungsseite. War ein Fahrer bei einem Unfall nachweislich alkoholisiert, d. h. wurde die Alkoholisierung amtlich festgestellt, sind Kaskoschäden nicht gedeckt und auch die Rechtsschutzversicherung ist zur Gänze leistungsfrei. Hier greift der Versicherungsgrundsatz, dass der Versicherungsnehmer einen Versicherungsfall nicht vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführen darf.
Bei der Haftpflichtversicherung können Versicherungsunternehmen bei bestimmten Obliegenheits-verletzungen, wie z. B. dem Lenken in alkoholisiertem Zustand, einen Teil des geleisteten Betrages vom Versicherungsnehmer auf dem Regressweg zurückverlangen. Pro Obliegenheitsverletzung ist dieses Rückforderungsrecht mit 11.000 Euro begrenzt. Kommt eine weitere Obliegenheitsverletzung (z. B. abgefahrene Reifen, kein gültiges Pickerl…) hinzu, können weitere 11.000 Euro zurückgefordert werden. Insgesamt kann die Versicherung maximal 22.000 Euro zurückfordern.
Im Hinblick auf den Abbau von Alkohol kursieren zahlreiche Gerüchte. Was immer man auch trinkt, isst oder tut, der menschliche Körper baut etwa 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol pro Stunde ab, daran ändern auch Kaffee, Energy Drinks, „Ausschwitzen“ durch Tanzen oder Schlaf nichts. Nicht zu unterschätzen ist daher auch der Restalkohol. Nach ein paar Stunden Schlaf und einer kalten Dusche mag man sich erfrischt fühlen, dennoch kann der Alkoholgehalt im Blut immer noch deutlich über dem erlaubten Maß liegen.
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