Für alle UnternehmerInnen, die einmal eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen haben, um gegen Umsatzeinbußen im Fall eines Stillstandes Ihres Betriebes vorzubeugen, und die jetzt von ihrer Versicherung entweder eine komplette Ablehnung des Schadens erhielten oder auch eine sehr geringfügige Abfindung angeboten bekamen (und noch nicht angenommen haben), gibt es die Möglichkeit, sich bei einer der renommiertesten Rechtsanwaltskanzleien Österreichs GRATIS beraten zu lassen.
Dr. Roland Weinrauch (weinrauch-rechtsanwaelte.at) ist spezialisiert auf alle Themen rund um das Versicherungsrecht und hat mit seinem Team bereits mehrere hundert Schadensfälle aus dem Bereich Betriebsunterbrechung wegen Corona und den behördlichen Auflagen gesammelt. Das Schwierige und Komplexe an dieser Sache ist, dass durch Bedingungen ausformuliert ist, was versichert ist und was nicht. Leider gibt es aber ungefähr so viele verschiedene Bedingungswerke, wie Anbieter. Es gibt sogar Anbieter mit mehreren verschiedenen Bedingungen, weshalb jeder Fall einzeln und sehr genau zu betrachten und zu prüfen ist.
Dr. Weinrauch und sein Team haben langjährige Erfahrung mit Gerichtsprozessen sowohl für als auch gegen Versicherungen und bieten allen Betroffenen eine kostenlose Erstberatung an, in welcher anhand der jeweiligen Bedingungen im Vertrag abgeschätzt wird, ob die Chance auf eine Leistung vom Versicherer sehr gut, eher gut oder auch eher schlecht sind.
Nach der Beratung hat man als Klient selbst die Wahl, ob man mit Dr. Weinrauch in ein Gerichtsverfahren zieht (die Kosten dafür werden vorab offen gelegt) oder es auch lässt.
Kontakt:
Weinrauch Rechtsanwälte GmbH
Stubenring 16/2
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